Preis für Landesgeschichte

Richtlinien zur Vergabe des Forschungspreises des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V.

 (beschlossen am 31.10.2005 durch die Mitgliederversammlung)

§ 1 Allgemeines

Der Gesamtverein verleiht einen Forschungspreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich der deutschen Landesgeschichte, wobei Themen aus dem Tätigkeitsbereich der Geschichtsvereine besondere Berücksichtigung finden sollen.

Diese Arbeiten werden in der Regel aus dem Kreis landeshistorischer Dissertationen zu wählen sein. Kriterien für die Vergabe des Preises sind neben hoher fachwissenschaftlicher Qualität auch Verständlichkeit und aktuelle Relevanz der Darstellung.

Der Forschungspreis dient der Nachwuchsförderung und soll jährlich vergeben werden. Anträge für die Preisvergabe müssen jeweils bis zum 31. Januar des betreffenden Geschäftsjahres eingegangen sein.

Der/Die jeweilige Preisträger/in soll sein/ihr Projekt am Tag der Landesgeschichte präsentieren.

§ 2 Ausstattung der Preise

Der Forschungspreis wird in einer Höhe von € 2.500 gewährt.

Wenn die Zuwendung als Publikationszuschuss verwendet wird, ist im Druckwerk sowohl auf den Preisverleiher als auch auf Sponsoren hinzuweisen.

§ 3 Antrag

Anträge sind an den Gesamtverein zu stellen. Ihnen sind ausführliche Angaben über Inhalt, Methode und Zielsetzung sowie gegebenenfalls die entsprechenden Dissertations- / Forschungsgutachten der betreuenden Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer beizufügen.

Der vom Vorstand bestellte Ausschuss zur Preisverleihung besteht aus bis zu fünf Mitgliedern von Vorstand und Beirat des Gesamtvereins. Er tritt jährlich mindestens einmal zur Beratung zusammen und kann dem Vorstand bis zu drei Vorschläge zur Preisvergabe vorlegen.

Über die Vorschläge entscheidet der Vorstand.

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